Gefährdungsanalyse gemäß VDI 6023 Blatt 2 / Risikoabschätzung gemäß § 51
TrinkwV – beide Begriffe beschreiben dasselbe Instrument: ein
strukturiertes, schriftliches Gutachten zur Bewertung von Hygienerisiken in der
Trinkwasserinstallation eines Gebäudes. Der Begriff „Gefährdungsanalyse“ stammt aus
der VDI-Richtlinie, „Risikoabschätzung“ ist der aktuelle Rechtsbegriff der
Trinkwasserverordnung – inhaltlich sind sie identisch.
Wann ist sie gesetzlich vorgeschrieben?
Gemäß § 51 TrinkwV ist eine schriftliche Risikoabschätzung verpflichtend, sobald der
technische Maßnahmenwert für Legionellen (100 KBE/100 ml) in einer
Trinkwasserinstallation erreicht oder überschritten wurde. Grundlage ist die
UBA-Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse.
Eine Ortsbesichtigung der gesamten Trinkwasserinstallation ist
zwingend erforderlich – eine reine Aktenprüfung oder Planauswertung reicht nicht aus.
Nur vor Ort lassen sich Totleitungen, fehlerhafte Dämmungen oder unzulässige
Temperaturen sicher erkennen.
Wann ist sie freiwillig sinnvoll?
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen, ereignisorientierten Gefährdungsanalyse
beschreibt die VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 auch die
systemorientierte (präventive) Gefährdungsanalyse – eine freiwillige
Schwachstellenanalyse, die planerische, bau- und betriebstechnische Risiken
frühzeitig aufdeckt, bevor es zu einer Kontamination kommt. Sie ist insbesondere
sinnvoll bei:
- älteren oder sanierungsbedürftigen Trinkwasseranlagen
- Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Werterhalt, Haftungsschutz)
- längeren Leerständen oder Wiederinbetriebnahme nach Stillstand
- Mehrfamilienhäusern, Hotels, Pflegeeinrichtungen und gewerblichen Objekten zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
- Verdacht auf Planungs- oder Ausführungsmängel an der Trinkwasserinstallation
Was enthält die Gefährdungsanalyse?
Das Gutachten umfasst eine vollständige Anlagenbeschreibung, die Ergebnisse der
Ortsbesichtigung, festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der
Technik, die Legionellen-Untersuchungsergebnisse mit Probenahmestellen, Datum und
Uhrzeit sowie konkrete Maßnahmenempfehlungen zur Risikominimierung.
Wer darf sie durchführen?
Die Trinkwasserverordnung nennt kein bestimmtes Zertifikat, sondern verlangt
überdurchschnittliche fachliche Kenntnisse und Erfahrungen. Vorausgesetzt werden in
der Regel eine einschlägige Ausbildung – etwa als Meister der SHK-Technik – und
fortlaufende Fortbildung, insbesondere die Sachkunde Kategorie A nach
VDI 6023. Die Kategorie B (Monteure, Installateure) genügt dafür nicht.
Wichtig: Wer die Anlage geplant oder gebaut hat, sollte die Analyse aus Gründen der
Unabhängigkeit nicht selbst durchführen.
Als Installateur- und Heizungsbauermeister mit der Sachkunde
VDI 6023 Kategorie A erstelle ich Gefährdungsanalysen nach den Vorgaben der
VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 und der UBA-Empfehlung.